Regensburger Erklärung

Für einen verantwortungsvollen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Gemeinsam Verantwortung übernehmen.

Die Entwicklung eines flächendeckenden Umdenkens in der Pflege, weg vom starren Sicherheitsdenken, hin zur qualitätsvollen Abwägung aller Aspekte.

Dieser Herausforderung und Verantwortung haben sich Regensburger Alten- und Pflegeheime, Betreuerinnen und Betreuer, Ärztinnen und Ärzte und Richterinnen und Richter am Betreuungsgericht gestellt und ihre Haltung gegenüber freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Regensburger Erklärung formuliert.

Menschen in ihren Freiheitsrechten zu achten und sie zu schützen gehört zu den grundlegenden menschenrechtlichen Verpflichtungen unserer Gesellschaft. Die Charta der Rechte hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betont, dass dies gerade für die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen gilt.

Ein unreflektierter Umgang mit Freiheit entziehenden Maßnahmen soll der Vergangenheit angehören. Deshalb verpflichten wir uns, die Träger mit ihren Einrichtungen, zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen und stellen die dazu notwendigen Ressourcen zur Verfügung.


  1. Wir stellen die Menschenwürde und die Lebensqualität der Menschen, die in unseren Einrichtungen wohnen, in den Mittelpunkt unseres gemeinsamen Handelns. Die Freiheit eines jeden Einzelnen ist uns Verpflichtung.
  2. Wir fördern, wo möglich, die Selbstständigkeit und Mobilität der Bewohnerinnen und Bewohner in unseren Einrichtungen. Wir wissen, dass der Erhalt der Mobilität eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist, Sturzgefahren vorzubeugen. Freiheit einschränkende Maßnahmen, die mit Sturzgefahren begründet werden, entbehren in aller Regel einer fachlichen Berechtigung, da bereits ausreichend Alternativen zur Verfügung stehen.
  3. Wir verwenden Freiheit einschränkende Maßnahmen nur als letztes Mittel bei erheblicher dokumentierter Selbst- oder Fremdgefährdung. Bei herausforderndem Verhalten sehen wir sie als ungeeignet an.
  4. Wenn wir Freiheit einschränkende Maßnahmen ergreifen und mitverantworten, werden wir sie nur dann einsetzen, wenn alle maßgeblichen ethischen, fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte beachtet und gegeneinander abgewogen wurden. Wir dokumentieren dies und verpflichten uns, unsere Entscheidungen in kurzen Abständen immer wieder zu überprüfen.
  5. Wir berücksichtigen bei unseren Entscheidungen den aktuellen Stand des Wissens, der für eine menschenwürdige und fachlich fundierte Begleitung maßgeblich ist und bilden uns entsprechend fort.
  6. Wir sehen die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit aller entscheidungsrelevanten Personen - der Betroffenen, ihrer Angehörigen, den Bevollmächtigten und Betreuern, der Pflegenden, Ärzte, Therapeuten und Richter. Wir verpflichten uns zur Zusammenarbeit, um eine Entscheidung im Sinne der Betroffenen herbeizuführen, die ihnen gerecht wird.
  7. Bei unserem Handeln orientieren wir uns an transparenten und verbindlichen Leitlinien. Sie machen ein abgestimmtes Vorgehen möglich und geben Handlungssicherheit.
Ein unreflektierter Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen soll der Vergangenheit angehören. Deshalb verpflichten wir uns, die Träger mit ihren Einrichtungen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Freiheit entziehenden Maßnahmen und stellen die dazu notwendigen Ressourcen zur Verfügung.